Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung an der WIAP

Die formalen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie sind im Psychotherapeutengesetz (PthG) klar festgelegt.
Vereinfacht besagt es, dass für die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie ein Master- oder Diplomabschluss einer Hochschule (Universität) in (Klinischer) Psychologie vorliegen muss.
Hier der entsprechende Auszug aus dem Psychotherapeutengesetz.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Landesprüfungsamt für Heilberufe in Frankfurt, den eigenen Studienabschluss überprüfen zu lassen.
Um nach erfolgreichem Staatsexamen die Approbation zu erhalten, muss eine deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft vorliegen.
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