(Stand 12/2018)
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in Kraft getreten. Als ärztlich geleitete Einrichtung gilt in der WIAP seit 1969 die ärztliche Schweigepflicht und die Berufsordnung der Landesärztekammer, und seit 2000 die der Psychotherapeutenkammer Hessen. Die WIAP gab und gibt Daten von Patienten und Therapeuten nicht an Dritte weiter, und sie schützt relevante betriebliche und Kundendaten vor Fremdzugriffen.
Die WIAP verwendet Patientendaten nur für die zuverlässige Abwicklung einer Psychotherapie (Vermittlung von Psychotherapieplätzen, bei Terminänderungen oder bei Anfragen von Behörden – wenn eine Schweigepflichtentbindung Ihrerseits vorliegt). Patienten erhalten keine Rundbriefe oder Newsletter von der WIAP.
Daten von Therapeutinnen und Therapeuten (Ausbildungsteilnehmer, Dozenten, Kooperationspartner) werden allein für die zuverlässige Abwicklung der Aus- oder Weiterbildung verwendet, so lange ein solcher Vertrag mit der WIAP existiert.
Unterlagen und Daten von Patienten und Therapeuten werden an der WIAP zehn Jahre nach Abschluss einer Psychotherapie oder Aus-/Weiterbildung aufbewahrt.
Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dassFür den Fall, dass Sie die erwähnte Neuregelung zum Anlass nehmen möchten, der WIAP Ihre Adress- und /oder E-Mail-Daten nicht länger anzuvertrauen, oder wenn Sie diese einzuschränken wünschen, bitten wir um Ihre entsprechende Mitteilung an unsere Datenschutzbeauftragte unter datenschutzbeauftragte@wiap.de.
Weitere Informationsblätter zum Datenschutz an der WIAP:
Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen in die WIAP.
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