Weiterbildung Ärztliche Psychotherapie

(wird nicht mehr angeboten, Stand 1/2024)

Seit über 40 Jahren bildet die Wiesbadener Akademie für Psychotherapie (WIAP) mit ihrem Vorläuferinstitut Ärztinnen und Ärzte in der Psychotherapie weiter. Sie ist hierzu von der Landesärztekammer Hessen ermächtigt. Derzeit befinden sich über 70 Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen in psychotherapeutischer Weiterbildung an der WIAP-Akademie.

Die Weiterbildungsordnung gibt (somatischen) Fachärzten die Möglichkeit der Zusatz-Weiterbildung “fachgebundene Psychotherapie”. Die Weiterbildung ist kürzer als der frühere Zusatztitel Psychotherapie; u. a. ist keine psychiatrische Tätigkeit mehr notwendig. Unsere Weiterbildung basiert auf der Weiterbildungsordnung der hessischen Landesärztekammer; sie ist bundesweit anerkannt. Es kommt durchaus vor, dass andere Landesärztekammern leicht veränderte Bedingungen festgelegt haben, aber dies stellt üblicherweise kein Problem dar und kann im Bewerbungsgespräch besprochen werden. Hier erhalten Sie einen Einblick in das Theorie-Curriculum.

Eine Beschreibung dieses Weiterbildungsangebotes finden Sie in unserem Merkblatt, der übersichtlichen Tabelle sowie der kurzen Beschreibung.

Bei den hier in Weiterbildung befindlichen Ärzten handelt es sich um Fachärzte (und Assistenzärzte) mit folgenden Gebietsbezeichnungen: Allgemeinmedizin (über 50%), Gynäkologie, Innere Medizin, Radiologie, Plastische Chirurgie, Orthopädie, HNO, Augenheilkunde, Arbeitsmedizin, Rehabilitationsmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Anästhesie, Pädiatrie und Pathologie!

Achtung: Aufgrund der neuen hessischen Weiterbildungsordnung, die seit dem 1. Juli 2020 gültig ist (bitte hier klicken, siehe Seite 396ff.), wird es einige Änderungen geben, die noch nicht umgesetzt worden sind. Es wird u.a. mehr Behandlungsstunden (240 statt den bisherigen 120 h) und mehr Supervision geben. Dadurch werden sich einerseits die Weiterbildungskosten, andererseits die Auszahlungen an Teilnehmer erhöhen. Teilnehmer, die vor Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung – also vor Frühjahr 2020 – die Weiterbildung beginnen, können diese auch nach den Vorgaben der momentan noch gültigen WBO durchlaufen und abschließen.

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