Formale Voraussetzungen

Die formalen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind im Psychotherapeutengesetz festgelegt. Sie werden erfüllt von Diplom- oder Masterabsolventen der (klinischen) Psychologie, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Sozialer Arbeit und Sozialpädagogik.

Nicht zugelassen werden in Hessen: Lehramt, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Soziologie, Theologie, Psychologie oder Pädagogik nur im Nebenfach.

Anhand der Übersicht können Sie überprüfen, ob Ihr Studienabschluss den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) für Heilberufe in Frankfurt am Main, den eigenen Studienabschluss überprüfen zu lassen, was bei einigen Masterabschlüssen oder Auslandsdiplomen immer notwendig ist. Die Überprüfung dauert meistens nur ein paar Wochen. Hier kommen Sie direkt zum HLPUG

Rein formal juristisch erfüllen in Hessen auch pädagogische Bachelor-Abschlüsse die Zugangsvoraussetzungen. Fast alle kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken nehmen jedoch keine Bachelor für das Psychiatriejahr auf, daher ist ein Masterabschluss ein wichtiges Kriterium für die Zulassung. Sie können sich bereits während des Masterstudiums an der WIAP bewerben, aber die Ausbildung erst nach Erlangung des Masterabschlusses beginnen.


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