
Die Behandlungskosten für die ersten 5 sogenannten "Probesitzungen" werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Probephase dient dazu, eine genaue Diagnose zu stellen, einen Behandlungsplan zu erarbeiten und herauszufinden, ob Patient und Therapeut gut zusammen arbeiten können.
Die eigentliche Psychotherapie wird dann in Zusammenarbeit mit dem Therapeuten bei der Krankenkasse beantragt. Je nach Diagnose und Therapiezielen werden nach Kostenzusage der Krankenkasse 50 (Langzeittherapie) oder 25 (Kurzzeittherapie) Behandlungsstunden durchgeführt.

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