Die formalen Voraussetzungen nach dem Psychptherapeutengesetz für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind:
a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,
b) ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie oder
d) der Hochschulabschluss "Master of Science Klinische Psychologie". Der Abschluss sollte durch das Masterzeugnis und die Masterurkunde nachgewiesen werden u n d der Bachelor, als Qualifikation für den vorgenannten Master muss ebenfalls im Fach Psychlogie absolviert sein (sog. konsekutiver Masterstudiengang).

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