Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung an der WIAP

Die formalen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind im Psychotherapeutengesetz (PthG) klar festgelegt.
Vereinfacht besagt es, dass
Diplom-PädagogInnen, Diplom-SozialpädagogInnen und Diplom-PsychologInnen die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie absolvieren können, um später die Approbation (Voraussetzung für eine Kassenzulassung und für die Niederlassung in einer eigenen Praxis) zu erlangen.
Aufgrund der Unklarheiten, die derzeit bundesweit wegen diverser BA und MA-Abschlüsse existieren, sollten und müssen (nach einem Gespräch an der WIAP) alle anderen Abschlüsse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe) vorgelegt werden, da es sich oft um Einzelfallentscheidungen handelt (abhängig von der Hochschule, den Hauptfächern etc.). Ein Bachelor in Pädagogik oder in Sozialer Arbeit wird meistens anerkannt.
Ganz wichtig ist, dass dem Bachelor ein konsekutiver Master folgen muss, d.h. wenn man mit dem BA-Abschluss nicht zugelassen wird, kann ein MA-Abschluss dies nicht ausgleichen. Bei Psychologen müssen Bachelor und Master in Psychologie erworben sein.
Nicht zugelassen werden in Hessen: Lehramt, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Soziologie, Theologie, Nebenfächer in Psychologie oder Pädagogik (Stand: Januar 2012).
wiap.de
