Die Ausbildungskosten an der WIAP

Bei der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten handelt es sich um eine postgraduale Ausbildung, die mit einer Weiterbildung zu vergleichen ist. Erscheinen die Kosten für die Ausbildung auf den ersten Blick recht hoch, sollte immer bedacht werden, dass auch mit nicht geringen Einnahmen aus der Patientenbehandlung gerechnet werden kann.

Von den Instituten werden sehr verschiedene Finanzierungsmodelle angeboten. Die WIAP hat sich für ein transparentes und überschaubares Finanzierungsmodell entschieden.

Die Kosten für die Ausbildung betragen 18.700,00 € - unabhängig von der Dauer der Ausbildung. Damit sind alle Ausbildungselemente der kollektiven Phase (Theorie, Gruppenselbsterfahrung, Gruppensupervision und Repetitorium) abgedeckt.

Für die Stunden der individuellen Phase (50h Einzelselbsterfahrung und 90h Einzelsupervision) fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 11.200,00 € an (80 € pro Einzelstunde).

Einnahmen aus Patientenbehandlungen

Gleichzeitig kann der Ausbildungsteilnehmer ca. sechs Monate nach der Zwischenprüfung (etwa zwei Jahre nach Ausbildungsbeginn), mit Einkünften aus der Behandlungstätigkeit rechnen. Von den Krankenkassen wird eine Behandlungsstunde mit ca. 81,03 € vergütet. Hiervon erhält der Ausbildungsteilnehmer vierzig Prozent. Bei 800 Behandlungsstunden entspricht dies etwa 25.-27.000 €. Somit können die Ausbildungskosten insgesamt betrachtet durch die Patientenbehandlungen weitestgehend gegenfinanziert werden. Diese Vereinbarung wird vertraglich festgelegt. Offen bleiben somit die Lebenshaltungskosten.

Zusammengefasst bedeutet dies für Sie:

  • Kosten der Ausbildung (kollektive Phase)             18.700,00 €
  • Kosten der individuellen Phase                             11.200,00 €

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                                                                                       29.900,00 €

  • Einnahmen aus den Patientenbehandlungen ca. 25.000,00 € (brutto)

Die Ausbildungskosten sind zahlbar in 60 monatlichen Raten zu 490,00 € über fünf Jahre. Von der Gesamtsumme wird bei Vertragsunterzeichnung eine Einmalzahlung von 500,00 EUR fällig. Der Gesamtbetrag beinhaltet eine bestimmte Stundenzahl, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und vertraglich festgelegt wird. Es fallen keine (!) weiteren Kosten von Seiten der Akademie an. Beim Melden zum Staatsexamen muss die Gesamtsumme bezahlt worden sein. Sie ist als berufliche Weiterbildung steuerlich absetzbar

Da die Förderung durch das BAföG eher selten ist, haben wir ein Merkblatt (August 2010) mit Hinweisen zusammengestellt.

 

 

 

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