Doppelapprobation PP/KJP

(wird derzeit nicht angeboten)

Für Psychologinnen und Psychologen, gibt es zwei interessante tiefenpsychologische Zusatzaus- bzw. Fortbildungen, die auf Anfrage und nach Prüfung aller Voraussetzungen an der WIAP absolviert werden können:

1. Bei vorliegender Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut besteht die Möglichkeit, eine verkürzte weitere Ausbildung als Psychologischer Psychotherapeut zu absolvieren. In Hessen werden 2/3 der abgeleisteten KJP-Ausbildung für die weitere Approbation angerechnet, so dass sich der Aufwand in Grenzen hält. Mit der Doppelapprobation eröffnen sich beruflich auch ganz neue Perspektiven: in der eigenen Praxis, in Kliniken, in Leitungsfunktionen oder als Supervisor/Selbsterfahrungsleiter in der Lehre.

2. Bei vorliegender Approbation als Psychologischer Psychotherapeut kann entweder eine zweite verkürzte Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder die Fachkunde / Abrechnungsgenehmigung „tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ absolviert werden.

a. Die Doppelapprobation (Bedingungen wie unter 1) eröffnet große berufliche Perspektiven (siehe oben).

b. Die Fachkunde ist die sozialrechtliche Anerkennung, d.h. in seiner Praxis darf man dann auch gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren behandeln, aber man kann keinen (berufsrechtlichen) neuen Titel führen. Dazu benötigt man die Doppelapprobation.

Nachfolgend die noch mindestens abzuleistenden Ausbildungsbausteine für die zweite Approbation (jeder Einzelfall muss aber mit der WIAP abgestimmt und beim Hessischen Landesprüfungsamt für Heilberufe nach der ersten Approbation beantragt werden, daher ohne Gewähr):

  • Theorie: 200 Stunden
  • Praktische Tätigkeit: 600 Stunden und 6 Monate

davon 400 Stunden Praktische Tätigkeit 1 (psychiatrische Klinik)
davon 200 Stunden Praktische Tätigkeit 2 (Praxis, Psychosomatik)
beides ist jedoch an der gleichen Einrichtung möglich

  • Praktische Ausbildung (Patientenbehandlungen) unter Supervision

200 Stunden bei mindestens 5 Fällen

50 Stunden Supervision, davon mindestens 20 Einzelsupervision bei insgesamt max. zwei Supervisoren

  • das schriftliche und mündliche Staatsexamen muss erneut abgelegt werden

An der WIAP besteht die Möglichkeit, die Behandlungsstunden über die Institutsambulanz mit den Krankenkassen abzurechnen und die Ausbildung gegen zu finanzieren. Maximal sind 800 Behandlungsstunden möglich. Der Ausbildungsteilnehmer einer Doppelapprobation kann an der WIAP mit Einkünften zwischen 10.000 – 40.000 Euro rechnen (je nach Anzahl der Behandlungsstunden (200-800)). Nur die Theorie findet in Wiesbaden statt; alles andere kann in Wortortnähe durchgeführt werden.

 

© 2007 - 2024 Wiesbadener Akademie für Psychotherapie (WIAP)