Kostenübernahme

Büro-01

Die Behandlungskosten für die ersten 4 sogenannten “Probesitzungen” werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Probephase dient dazu, eine genaue Diagnose zu stellen, einen Behandlungsplan zu erarbeiten und herauszufinden, ob Patient und Behandler gut zusammen arbeiten können.

Die eigentliche Psychotherapie wird dann in Zusammenarbeit mit dem Behandler bei der Krankenkasse beantragt. Je nach Diagnose und Therapiezielen werden nach Kostenzusage der Krankenkasse 60 (Langzeittherapie) oder 12 (Kurzzeittherapie) Behandlungsstunden durchgeführt.

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